Wohngeldtabelle: Höchstbeträge und Mietstufen

Die Wohngeldtabelle legt fest, bis zu welchem Betrag die Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird. Die Werte unterscheiden sich nach Mietstufe und Haushaltsgröße – für Leipzig gilt die Mietstufe II.

Wie die Tabelle funktioniert

Für jede Mietstufe und jede Haushaltsgröße ist ein Höchstbetrag festgelegt. Liegt die Miete darüber, bleibt der übersteigende Teil unberücksichtigt. Liegt sie darunter, zählt die tatsächliche Miete.

Die sechs Mietstufen

Die Mietstufen reichen von I (niedriges Mietniveau) bis VI (hohes Mietniveau). Die Einstufung richtet sich nach dem örtlichen Mietniveau. Leipzig ist der Mietstufe II zugeordnet.

Leipzig: Mietstufe II

In Leipzig gelten die Höchstbeträge der Mietstufe II. Sie bestimmen, welcher Teil der Bruttokaltmiete bei der Wohngeld-Berechnung berücksichtigt wird.

Warum die Tabelle nicht alles verrät

Die Tabelle zeigt nur die berücksichtigungsfähige Miete. Wie hoch der Zuschuss tatsächlich ausfällt, hängt zusätzlich vom Einkommen ab. Für eine Einschätzung des eigenen Anspruchs eignet sich der Wohngeld-Rechner.

Aktuelle Werte

Die Höchstbeträge werden regelmäßig angepasst. Die geltenden Werte ergeben sich aus dem Wohngeldgesetz (WoGG) und den zugehörigen Tabellen. Der Wohngeld-Rechner rechnet mit den aktuellen Werten.

Zum Wohngeld-Rechner →
Wie die Berechnung funktioniert →
Änderungen 2026/2027 →

Häufige Fragen zur Wohngeldtabelle

Welche Wohngeldtabelle gilt für Leipzig?

Für Leipzig gelten die Werte der Mietstufe II – für das gesamte Stadtgebiet.

Was bedeutet der Höchstbetrag in der Tabelle?

Der Höchstbetrag begrenzt die Miete, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Der Teil der Miete darüber hinaus bleibt bei der Berechnung außen vor.

Wo finde ich die aktuellen Werte?

Die geltenden Höchstbeträge ergeben sich aus dem Wohngeldgesetz (WoGG). Der Wohngeld-Rechner rechnet automatisch mit den aktuellen Werten.

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