Mietzuschuss in Leipzig: Wohngeld für Mieter

Der Mietzuschuss ist das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter: ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen. In Leipzig gilt dabei die Mietstufe II.

Mietzuschuss und Wohngeld: Was ist was?

Mietzuschuss und Wohngeld meinen im Alltag dasselbe: den staatlichen Zuschuss zur Miete nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Wer eine Wohnung mietet, erhält das Wohngeld als Zuschuss zur Miete – den Mietzuschuss.

Wer bekommt den Mietzuschuss?

Mieterhaushalte mit Hauptwohnsitz in Leipzig, deren Einkommen über dem Mindesteinkommen und unter der Einkommensgrenze liegt und die keine ausschließenden Leistungen beziehen.

Wie hoch ist der Mietzuschuss?

Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Bruttokaltmiete und Einkommen – begrenzt durch die Höchstbeträge der Mietstufe II in Leipzig. Der Rechner liefert eine erste Einschätzung.

So beantragen Sie den Mietzuschuss

Der Antrag läuft über die Wohngeldstelle des Sozialamtes Leipzig, Prager Straße 21. Alle Schritte finden Sie in der Antrag-Anleitung.

Wie die Berechnung funktioniert →
Zum Wohngeld-Rechner →
Wohngeld beantragen: Schritt für Schritt →

Häufige Fragen zum Mietzuschuss

Ist Mietzuschuss dasselbe wie Wohngeld?

Ja – für Mieterinnen und Mieter. Der Mietzuschuss ist die Form des Wohngelds, die bei gemietetem Wohnraum gezahlt wird.

Wer hat Anspruch auf Mietzuschuss in Leipzig?

Mieterhaushalte mit Hauptwohnsitz in Leipzig, deren Einkommen zwischen Mindesteinkommen und Einkommensgrenze liegt und die kein Bürgergeld, keine Grundsicherung und kein BAföG beziehen.

Wie hoch ist der Mietzuschuss?

Das hängt von Haushaltsgröße, Bruttokaltmiete und Einkommen ab – in Leipzig begrenzt durch die Höchstbeträge der Mietstufe II.

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