Wohngeld für Studenten und Auszubildende

Für Studentinnen, Studenten und Auszubildende gelten beim Wohngeld besondere Regeln: Wer dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung hat, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Es gibt aber wichtige Ausnahmen – hier der Überblick für Leipzig.

Die Grundregel: Ausbildungsförderung schließt Wohngeld aus

Wer dem Grunde nach Anspruch auf BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Schüler-BAföG hat, kann kein Wohngeld erhalten – unabhängig davon, ob die Förderung tatsächlich gezahlt wird. Der Grund: In diesen Leistungen sind die Wohnkosten bereits enthalten.

Diese Ausnahmen gibt es

Wohngeld in der WG

Wer in einer Wohngemeinschaft lebt, bildet nur mit den Personen einen Haushalt, mit denen gemeinsam gewirtschaftet wird. Wer getrennt wirtschaftet, gilt als eigener Haushalt.

Was ist mit dem Einkommen der Eltern?

Beim Wohngeld zählt nur das Einkommen des eigenen Haushalts – das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle.

Das sollten Studierende wissen

  • Ohne BAföG-Anspruch lohnt sich der Wohngeld-Antrag oft.
  • Auch mit Nebenjob ist Wohngeld möglich, solange die Einkommensgrenze eingehalten wird.
  • Im Zweifel Antrag stellen – die Wohngeldstelle prüft die Voraussetzungen.

Alle Ausschlussgründe im Überblick →

Häufige Fragen für Studierende

Können Studenten Wohngeld bekommen?

Ja, aber nur ohne Anspruch auf BAföG oder andere Ausbildungsförderung. Wer dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist, ist vom Wohngeld ausgeschlossen – auch wenn kein BAföG gezahlt wird.

Wann können Studierende ohne BAföG Wohngeld beantragen?

Zum Beispiel wenn die Förderungshöchstdauer oder die Altersgrenze überschritten ist, bei einem Zweitstudium oder wenn dem Grunde nach kein BAföG-Anspruch besteht.

Gilt das auch für Auszubildende?

Ja. Wer Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Schüler-BAföG hat, ist ausgeschlossen. Ohne Förderanspruch ist Wohngeld möglich.

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