Wohngeld-Rechner: Anspruch in Leipzig abschätzen

Mit dem Wohngeld-Rechner lässt sich in wenigen Schritten abschätzen, ob und in welcher Höhe ein Wohngeld-Anspruch besteht. Benötigt werden drei Angaben: Haushaltsgröße, Bruttokaltmiete und Gesamteinkommen.

So nutzen Sie den Rechner

  1. Haushaltsmitglieder angeben
    Alle Personen, die zusammen wohnen und wirtschaften – auch Kinder zählen mit.
  2. Bruttokaltmiete eintragen
    Die monatliche Miete ohne Heizkosten.
  3. Einkommen angeben
    Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder – der Rechner berücksichtigt Abzüge und Freibeträge.
  4. Leipzig als Ort wählen
    Für Leipzig gilt automatisch die Mietstufe II.

Was das Ergebnis bedeutet

Der Rechner liefert eine Orientierung – keine verbindliche Entscheidung. Über den Antrag entscheidet allein die Wohngeldstelle. Wer einen möglichen Anspruch sieht, sollte den Antrag stellen.

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Mietstufe II in Leipzig – einfach erklärt

Deutschland ist in sechs Mietstufen eingeteilt – von I (niedriges Mietniveau) bis VI (hohes). Leipzig liegt in Mietstufe II. Die Mietstufe bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem die Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird.

Wichtig vor der Berechnung

  • Wohngeld gibt es nicht bei Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG.
  • Ein Mindesteinkommen muss vorhanden sein.
  • Der Rechner eignet sich für Mieterhaushalte in Leipzig.

Wie die Berechnung funktioniert →
Wohngeldtabelle & Höchstbeträge →
Wohngeld beantragen: Schritt für Schritt →

Häufige Fragen zum Rechner

Ist der Wohngeld-Rechner verbindlich?

Nein. Er liefert eine Orientierung. Verbindlich ist allein der Bescheid der Wohngeldstelle.

Welche Mietstufe hat Leipzig?

Leipzig liegt in Mietstufe II. Sie gilt für das gesamte Stadtgebiet und bestimmt die Höchstbeträge bei der Berechnung.

Was brauche ich für die Berechnung?

Drei Angaben: die Zahl der Haushaltsmitglieder, die Bruttokaltmiete und das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder.

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