Wohngeld-Einkommensgrenzen: Was zählt zum Einkommen?
Ob Wohngeld gezahlt wird, entscheidet sich am Einkommen des gesamten Haushalts. Hier erfahren Sie, was zum Einkommen zählt, welche Abzüge und Freibeträge es gibt und was Mindesteinkommen und Einkommensgrenze bedeuten.
Was zählt als Einkommen?
Berücksichtigt wird das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder – etwa Lohn und Gehalt, Renten, Unterhaltsleistungen, Krankengeld und Arbeitslosengeld. Entscheidend ist das Einkommen, das im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist.
Diese Abzüge und Freibeträge gibt es
- Steuern und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
- Werbungskostenpauschale
- Unterhaltsleistungen an getrennt lebende Angehörige
- Freibeträge für Schwerbehinderte
- Freibetrag für Alleinerziehende
- Aufwendungen für die Betreuung von Kindern
Mindesteinkommen: Warum es eine Untergrenze gibt
Wohngeld ist keine Hilfe zum Lebensunterhalt. Wer den Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten kann, erhält kein Wohngeld – dann kommen andere Leistungen in Betracht. Das Gesetz verlangt deshalb ein Mindesteinkommen.
Die Einkommensgrenze: keine feste Zahl
Eine pauschale Einkommensgrenze gibt es nicht: Sie hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Miete und der Mietstufe ab. In Leipzig gilt die Mietstufe II. Ob Ihr Einkommen unter der Grenze liegt, lässt sich mit dem Wohngeld-Rechner abschätzen.
Gut zu wissen
- Auch mit geringem Einkommen über dem Mindesteinkommen kann Wohngeld gezahlt werden.
- Ein Antrag lohnt sich oft auch dann, wenn Sie unsicher sind – die Wohngeldstelle prüft den Anspruch.
Zum Wohngeld-Rechner & Mietstufe →
Häufige Fragen zu Einkommen und Grenzen
Was ist die Einkommensgrenze beim Wohngeld?
Die Einkommensgrenze ist kein fester Betrag. Sie hängt von der Haushaltsgröße, der Miete und der Mietstufe ab. Liegt das Haushaltseinkommen darüber, besteht kein Anspruch auf Wohngeld.
Was ist das Mindesteinkommen beim Wohngeld?
Das Mindesteinkommen stellt sicher, dass Wohngeld nur gezahlt wird, wenn der Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen gedeckt werden kann. Wer darunter liegt, hat keinen Wohngeldanspruch.
Welche Abzüge werden vom Einkommen gemacht?
Unter anderem Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, die Werbungskostenpauschale, Unterhaltszahlungen sowie Freibeträge für Schwerbehinderte und Alleinerziehende.
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