Wohngeld-Höhe: So wird der Zuschuss berechnet
Wie hoch Ihr Wohngeld ausfällt, hängt von drei Faktoren ab: der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Bruttokaltmiete und dem Gesamteinkommen des Haushalts. In Leipzig kommt die Mietstufe II hinzu. Die Berechnung folgt einem festen Schema des Wohngeldgesetzes (WoGG).
Die drei Faktoren der Berechnung
Haushaltsmitglieder
Je mehr Personen zum Haushalt gehören, desto höher sind die Höchstbeträge, die für die Miete berücksichtigt werden.
Bruttokaltmiete
Berücksichtigt wird die Miete ohne Heizkosten – begrenzt durch den Höchstbetrag der Mietstufe.
Gesamteinkommen
Vom Einkommen des Haushalts werden Steuern, Beiträge und Freibeträge abgezogen. Je niedriger das anrechenbare Einkommen, desto höher der Zuschuss.
Die Rolle der Mietstufe II in Leipzig
Die Mietstufe begrenzt, welcher Teil der Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird. Leipzig liegt in Mietstufe II – einem mittleren Mietniveau. Liegt die Miete über dem Höchstbetrag, bleibt der übersteigende Teil unberücksichtigt.
So läuft die Berechnung ab
Das Gesetz kombiniert die berücksichtigungsfähige Miete mit dem anrechenbaren Einkommen: Mit steigendem Einkommen sinkt der Zuschuss, bis er an der Einkommensgrenze ganz entfällt. Die genaue Berechnung übernimmt der Wohngeld-Rechner – die verbindliche Entscheidung trifft die Wohngeldstelle.
Wohngeld wird regelmäßig angepasst
Höchstbeträge und Mietstufen werden regelmäßig überprüft und angepasst – zuletzt durch das Wohngeld-Plus-Gesetz. Es lohnt sich deshalb, den Anspruch regelmäßig neu zu prüfen.
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Häufige Fragen zur Wohngeld-Höhe
Wie hoch ist mein Wohngeld?
Das hängt von Haushaltsgröße, Bruttokaltmiete, Einkommen und der Mietstufe II ab. Eine erste Einschätzung liefert der Wohngeld-Rechner – die verbindliche Berechnung macht die Wohngeldstelle.
Welche Miete wird beim Wohngeld berücksichtigt?
Die Bruttokaltmiete, also die Miete ohne Heizkosten – begrenzt durch den Höchstbetrag der Mietstufe II.
Steigt das Wohngeld, wenn die Miete steigt?
Nur bis zum Höchstbetrag der Mietstufe. Der Teil der Miete, der darüber liegt, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
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